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An welche weiteren Dritten dürfen wir telefonisch oder persönlich Auskünfte erteilen?
(ohne Angaben zu dieser Frage können wir nur Ihnen Auskünfte erteilen)
Wen sollen wir über unsere Behandlung informieren?
Erklärungen des / der Auftraggeber / -in
Hiermit beauftrage ich die Tierärztliches Kompetenzzentrum für Pferde Großwallstadt Altano GmbH mit der
Erbringung tierärztlicher Leistungen für das oben angegebene Tier.
Ich versichere, dass ich Halter des Tieres und berechtigt bin, einen Vertrag über die Durchführung der
Dienstleistungen der Tierärztliches Kompetenzzentrum für Pferde Großwallstadt Altano GmbH zu schließen.
Sofern ich nicht der Halter des Tieres bin, versichere ich, im ausdrücklichen Auftrag des Tierhalters zu
handeln.
Fehlt es an einer Bevollmächtigung oder stellt der Tierhalter eine Bevollmächtigung in Abrede, bestätige ich
hiermit, dass ich für die entstehenden Kosten aus der Behandlung aufkommen werde.
Zahlungsmodalitäten
Wir berechnen unsere Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und unsere
Medikamente auf Grundlage der Arzneimittel-Preisverordnung (AmPreisV) . Ausserhalb der
Kernsprechzeiten im Wochenend-, Feiertags- und Notdienst werden nach der GOT unsere Leistungen mit
einem erhöhten Gebührensatz abgerechnet. Die Zahlung der Rechnung ist nach Rechnungsstellung,
spätestens aber nach Erbringung unserer Dienstleistung, unabhängig von dem Behandlungserfolg fällig.
Allgemeine Datenschutzhinweise (siehe auch unser Merkblatt zum Datenschutz )
Formular zur Datenschutzerklärung zum handschriftlichen Ausfüllen
Unsere tierärztlichen wie auch die nicht-tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung, § 203 Strafgesetzbuch (StGB), § 17 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Besonderen Geheimhaltungsvorschriften unserer Klinik zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Zur Verschwiegenheit zählen der Umstand des Zustandekommens des Patientenverhältnisses und sämtliche Informationen, die Sie als Patientenhalter im Rahmen des Patientenverhältnisses in Bezug auf sich selbst oder Ihr Tier bzw. dessen Einsatz, Beschaffenheit, Vorerkrankungen oder tierärztliche Vorbehandlungen mitteilen. Dabei ist zu beachten, dass ein Mandatsverhältnis nicht bereits mit einer Anfrage zustande kommt. Dennoch werden wir Informationen, die sich aus solchen Anfragen ergeben, ebenfalls vertraulich behandeln. Sämtliche für die Klinik tätigen Personen sind mit den aktuellen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften vertraut und entsprechend geschult.
Schlussbestimmungen für den Dienstleistungsvertrag
Für sämtliche Auseinandersetzungen erkenne ich Grosswallstadt als Gerichtsstand an.
Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in
ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich von den Vertragsparteien Gewolltem am nächsten kommt.
Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Bestätigung der Aushändigung der «Halterinformation zum Datenschutz»
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